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<HEAD>
<TITLE>Endbenutzerlizenzvereinbarung (EULA) </TITLE>
</HEAD>
<BODY>
<P>NACHFOLGEND SIND DIE VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR DIE BENUTZUNG UND DEN
ERWERB VON SOFTWARE VON SPRINGWALD SOFTWARE DURCH SIE, DEN ENDBENUTZER
(LIZENZNEHMER BZW. KUNDEN), AUFGEFÜHRT. SIE MÜSSEN DIESEN
BESTIMMUNGEN ZUSTIMMEN, BEVOR SIE DAS PRODUKT BENUTZEN KÖNNEN. BENUTZEN
SIE BITTE DIE NACH-UNTEN-TASTE ODER DEN SCROLLBALKEN AUF DER RECHTEN SEITE, UM
DEN GESAMTEN TEXT LESEN ZU KÖNNEN! </P>
<H2>ENDBENUTZERLIZENZVEREINBARUNG (EULA) </H2>
<H3>1. Gegenstand des Vertrages</H3>
<P>Gegenstand des Vertrages sind das auf dem Datenträger befindliche
Softwareprogramm, die auf dem Datenträger befindliche Bedienungsanleitung
sowie sonstiges zugehöriges schriftliches und oder digitales Material,
soweit nicht anders gekennzeichnet. Diese werden im Folgenden als
„SOFTWAREPRODUKT“ bezeichnet. Sie erhalten mit dem Erwerb des
Produktes nur Eigentum an dem körperlichen Datenträger, auf dem das
SOFTWAREPRODUKT aufgezeichnet ist, sofern ein solcher Datenträger an Sie
abgegeben wurde. Ein Erwerb von Rechten an dem SOFTWAREPRODUKT selbst ist damit
nicht verbunden. Dies gilt auch dann, wenn Sie das SOFTWAREPRODUKT ohne
Datenträger über das Internet bezogen haben (ESD- bzw.
Instant-Download-Version) oder Sie das SOFTWAREPRODUKT im Bundle mit einem
anderen Produkt erhalten haben (OEM-Version). Das SOFTWAREPRODUKT ist
urheberrechtlich und marken-/titelschutzrechtlich geschützt. Befindet sich
weiterhin Software von anderen Herstellern auf dem Datenträger, die nicht
unmittelbar in das SOFTWAREPRODUKT integriert ist (z.B. Shareware, Freeware und
Demos), unterliegen diese gesonderten Lizenzbestimmungen, welche Ihnen bei der
Installation dieser Software angezeigt werden. </P>
<H3>2. Kommerzielle Nutzung </H3>
<P>Bestimmte Versionen des SOFTWAREPRODUKTES (z.B. Lite- und
Private-Version) gestatten ausschließlich die Nutzung durch
Privatpersonen und zu nicht-gewerblichen Zwecken. Für alle anderen
Nutzungen, insbesondere in Zusammenhang mit dem Angebot, Kauf- oder Verkauf,
der Anpreisung oder Verkaufsförderung von Waren oder Dienstleitungen,
sowie bei allen Veranstaltungen, die ein gewerbliches Ziel verfolgen oder bei
Nutzung durch Gewerbetreibende, ist eine Lizenz für kommerziellen Einsatz
(z.B. Pro- oder Enterprise-Version) von SOFTWAREPRODUKT zu erwerben </P>
<H3>3. Umfang der Benutzung</H3>
<P>SPRINGWALD SOFTWARE gewährt Ihnen für die Dauer dieses
Vertrages das einfache, nicht ausschließliche und persönliche Recht
(im folgenden auch als „Lizenz“ bezeichnet), die beiliegende Kopie
des SOFTWAREPRODUKTES auf einem einzelnen Computer zu benutzen. Sollten Sie
für Ihre Tätigkeit sowohl einen Desktop- als auch einen
Notebook-Computer verwenden und SOFTWAREPRODUKTES auf beiden Geräte
ausschließlich im Wechsel und nicht gleichzeitig verwenden, gelten beide
Geäte im Sinne der Lizenz als einzelner Computer. </P>
<P>Bestimmte Versionen des SOFTWAREPRODUKTES (z.B. Enterprise-Version)
gewähren eine erweiterte Lizenz zum Einsatz auf mehreren
Arbeitsplätzen innerhalb eines einzelnen Unternehmesstandortes. Die Anzahl
dieser Arbeitsplätze ist dann im SOFTWAREPRODUKTES ausdrücklich
ausgewiesen. </P>
<P>Sie dürfen eine Kopie des Datenträgers auf einem beliebigen
Medium anfertigen, welche ausschließlich für Zwecke der
Datensicherung bestimmt ist. Eine weitergehende Nutzung sowie Weitergabe an
Dritte ist nicht zulässig. Der Originaldatenträger und die
Sicherungskopie müssen an einem sicheren Ort aufbewahrt werden.
Verschenken, Vermieten und Verleih des SOFTWAREPRODUKTES sind ausdrücklich
untersagt. Sie sind berechtigt, alle Ihre Rechte aus diesem Vertrag an dem
SOFTWAREPRODUKT dauerhaft zu übertragen, vorausgesetzt, Sie behalten keine
Kopien zurück, falls Sie das SOFTWAREPRODUKT, (einschließlich aller
Komponenten, der Medien und aller Updates), übertragen, und die/der
Empfänger/in stimmt den Bestimmungen dieses Vertrags zu. Sofern das
SOFTWAREPRODUKT ein Update ist, muss jede Übertragung auch alle
früheren Versionen des SOFTWAREPRODUKTES umfassen. </P>
<P>Wenn Sie mehrere Lizenzen des SOFTWAREPRODUKTES bezogen haben, wurde
Ihnen entweder eine entsprechende Anzahl an Datenträgern übergeben
oder Sie haben eine Lizenzurkunde erhalten, welche die Anzahl der erlaubten
Installationen dokumentiert. - In jedem Fall sind die Zusatzlizenzen wie eine
normale Lizenz des SOFTWAREPRODUKTES zu behandeln. Es gelten keine erweiterten
Nutzungsrechte. </P>
<P>Bei SOFTWAREPRODUKTEN die Bestandteile enthalten, welche
ausdrücklich für die Weitergabe an Dritte vorgesehen sind
(Laufzeit-Lizenzen oder sog. „Redistributables“), liegt in Form eines
gesonderten Dokuments oder der Onlinehilfe eine genaue Beschreibung über
den Umfang und die Art der gestatteten Weitergabe dieser Programmbestandteile
des SOFTWAREPRODUKTES bei. Diese Beschreibung ist dann zusätzlicher
Bestandteil dieses Vertrags. </P>
<H3>4. Gewährleistung, Zusicherungen</H3>
<P>Das SOFTWAREPRODUKT wird entsprechend dem Stand der aktuellen
Entwicklung geliefert und von SPRINGWALD SOFTWARE vor der Auslieferung
umfangreichen Tests und Qualitätssicherungsmaßnahmen unterzogen.
SPRINGWALD SOFTWARE leistet innerhalb von 30 Tagen ab dem Kaufdatum kostenlos
Ersatz a) für defekte Datenträger, sofern hierfür kein
Vertriebspartner zuständig ist b) für den Fall, dass das
SOFTWAREPRODUKT im Sinne der mitgelieferten Beschreibung grundsätzlich
nicht brauchbar ist. Ist SPRINGWALD SOFTWARE nicht in der Lage, die
Gewährleistung zu erbringen, haben beide Seiten das Recht, unter
Erstattung des Erwerbspreises an den Lizenznehmer den Vertrag
rückgängig zu machen. In Prospekten, Anzeigen, Dokumentationen und
ähnlichen Schriften enthaltene Angaben stellen nur Beschreibungen dar und
enthalten keine Zusicherung von Eigenschaften. Die Zusicherung von
Eigenschaften bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Dies
gilt auch für Preisangaben oder Angaben zur Freigabe von Ergänzungen
und Erweiterungen. </P>
<H3>5. Haftung </H3>
<P>Die Verantwortung für die Auswahl und die Folgen der Benutzung des
SOFTWAREPRODUKTES sowie der damit beabsichtigten oder erzielten Ergebnisse
trägt der Lizenznehmer. Eine Haftung für Schäden jeglicher Art
(uneingeschränkt eingeschlossen sind Schäden aus entgangenem Gewinn,
Verlust von geschäftlichen Informationen oder aus anderem finanziellen
Verlust), die aufgrund der Benutzung dieses Produktes, oder der
Unfähigkeit, dieses Produkt zu verwenden, entstehen, wird
ausdrücklich ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für
Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit auf Seiten von
SPRINGWALD SOFTWARE verursacht wurden. Ebenfalls bleiben Ansprüche, die
auf unabdingbaren gesetzlichen Vorschriften zur Produkthaftung beruhen,
unberührt. </P>
<H3>6. Haftungshöhe</H3>
<P>Die Höhe der Haftung ist in jedem Fall auf die Höhe des
tatsächlich bezahlten Kaufpreises beschränkt. </P>
<H3>7. Datenschutz </H3>
<P>Hinweis gem. § 33 BDSG: Die Kundendaten werden gespeichert. Die
Kundendaten werden jedoch nicht an Dritte weitergegeben oder für andere
Zwecke verwendet. </P>
<H3>8. Besondere Beschränkungen </H3>
<P>Dem Lizenznehmer ist untersagt, </P>
<UL>
<LI>das SOFTWAREPRODUKT und schriftliches Material einem Dritten zu
übergeben oder zugänglich zu machen (Eine Ausnahme stellt hier eine
sog. Test-, Shareware-, oder LITE-Version des SOFTWAREPRODUKTES dar
(entsprechend gekennzeichnet), welche für die kostenlose Weitergabe
freigegeben ist. Dies schließt auch die Weitergabe auf Heft-CD-ROMs von
Zeitschriften oder Download-Archiven im Internet ein.), </LI>
<LI>das SOFTWAREPRODUKT abzuändern, zu übersetzen,
zurückzuentwickeln, zu decompilieren oder zu disassemblieren, von dem
SOFTWAREPRODUKT abgeänderte Werke zu erstellen (außer für den
eigenen Gebrauch im Rahmen der von dem SOFTWAREPRODUKT zur Verfügung
gestellten Möglichkeiten), Copyrightvermerke oder Marken- und Warenzeichen
zu verändern oder zu entfernen, </LI>
<LI>das Begleitmaterial zu übersetzen, abzuändern, zu
vervielfältigen oder vom schriftlichen Material abgeleitete Werke zu
erstellen, Copyrightvermerke oder Markenzeichen zu verändern oder daraus
zu entfernen. </LI>
</UL>
<H3>9. Zahlung</H3>
<P>Sofern das SOFTWAREPRODUKT direkt über SPRINGWALD SOFTWARE bezogen
wurde, beginnt das in diesem Vertrag zugestandene Nutzungsrecht für das
SOFTWAREPRODUKT erst mit der vollständigen Bezahlung des Rechungsbetrages.
Rechungen sind, falls nicht anders gekennzeichnet, spätestens innerhalb
von 30 Kalendertagen nach Rechungsdatum zur Zahlung fällig; nach
Firstablauf kommt der Kunde in Zahlungsverzug und hat den Rechungsbetrag mit 7%
über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank gemäß § 1
Diskontsatz-Überleitungsgesetz (DÜG) zu verzinsen. </P>
<H3>10. Händler</H3>
<P>An Händler liefern wir das SOFTWAREPRODUKT ausschließlich zum
Zwecke des Weitervertriebs im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an den
Endkunden. Insoweit räumen wir dem Händler das Recht ein, dem
Endkunden das SOFTWAREPRODUKT zu dem oben beschriebenen Nutzungsumfang zu
überlassen. Hierfür ist jedoch eine gesonderte Vereinbarung zwischen
SPRINGWALD SOFTWARE und dem Händler erforderlich. </P>
<H3>11. Rückgaberecht und Gerichtstand</H3>
<P>Prinzipiell besteht bis zu 14 Tagen nach Bestellung (Datum des
Poststempels bzw. der Rechung) des SOFTWAREPRODUKTES die Möglichkeit der
Rückgabe unter Erstattung des Kaufpreises. Nach Öffnen des
versiegelten Datenträgers bzw. Installation oder Benutzung auf dem
Computer ist ein Umtausch- und Rückgaberecht ausgeschlossen, weil für
den Lizenznehmer dann keine Möglichkeit mehr besteht, zu beweisen, keine
Kopie des SOFTWAREPRODUKTES zu besitzen. Das gleiche gilt auch für den
Bezug von Software ohne Datenträger (ESD- bzw. Instant-Download-Version).
Gerichtsstand ist Bochum. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland und
der Europäischen Union. </P>
<H3>12. Sonstiges</H3>
<P>Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags oder eine
Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so
wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen
nicht berührt. Unwirksame oder fehlende Klauseln sind durch wirksame
Klauseln, die dem gewollten Zweck am nächsten kommen, hilfsweise durch
entsprechende gesetzliche Regelungen, zu ersetzen. </P>
<P>Bochum, im August 2008</P> </BODY>
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